Die Behindertenbeauftragte der Stadt Heidelberg hat Informationen und Unterstützungsangebote auf einer Seite zusammengeführt. Darunter auch Informationen zur Maskennutzung für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
„Wenn aus medizinischen Gründen keine Maske getragen werden kann, entfällt die Maskenpflicht. Sofern dies nicht offensichtlich ist, ist für spätere Kontrollen ein Nachweis erforderlich. Dies kann beispielsweise durch eine ärztliche Bestätigung erfolgen.
Auch für Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung keine Masken auf- oder absetzen können, besteht keine Maskenpflicht.
Auch schwerhörige oder gehörlose Menschen, die auf das Mundbild oder eine besonders deutliche Aussprache in der Kommunikation angewiesen sind sowie deren Begleitpersonen müssen keine Maske tragen.“
Details siehe unter dem Link der Stadt Heidelberg Corona-Pandemie
(Quelle: Stadt Heidelberg/Behindertenbeauftragte)