12/2013
Am 01.11.2013 sind neue Festbeträge für Hörgeräte in Kraft getreten. Für schwerhörige Versicherte in den gesetzlichen Krankenkassen, mit Ausnahme der an Taubheit grenzenden Versicherten, wurde ein Festbetrag in Höhe von 733,59 Euro festgesetzt, das entspricht unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mehrwertsteuer 784,94 Euro. Bei beidohriger Versorgung gilt für das zweite Hörgerät ein Abschlag von 146,72 Euro.