Kommunikationsprobleme für hörbehinderte Menschen bei Maskenpflicht

„Bei Behördengängen muss man auf Verständnis und Hilfsbereitschaft der anderen Menschen hoffen, beziehungsweise ist darauf angewiesen“ und „Im ÖPNV bekommt man halt noch weniger mit, wenn man angesprochen wird“: In der Rhein-Neckar-Zeitung hat Nicole Braun, Sprecherin der SHG Schwerhörige und Ertaubte Heidelberg („Schlappohren“) Auskunft gegeben über die Schwierigkeiten in der Kommunikation, wenn das Gegenüber eine Gesichtsmaske trägt und man dadurch nicht vom Mund absehen kann. Die RNZ hat zu diesem Thema neben Nicole Braun auch einen Vertreter des Gehörlosenvereins Alt-Heidelberg und den Vater eines im Kindesalter ertaubten Sohnes befragt.

Hörbehinderte Menschen seien in Baden-Württemberg und anderen Bundesländern zwar von der Maskenpflicht ausgenommen. Wichtig sei aber auch, dass z. B. Verkäufer oder Ärzte ebenfalls zeitweilig und ohne sich strafbar zu machen, ihre Maske abnehmen können, damit das Mundbild sichtbar wird. Als ideal wird das Tragen eines Visiers bezeichnet, das bereits in einigen Lebensmittelläden zu sehen sei.

Zum vollständigen Bericht in der RNZ vom 15. Mai 2020